AGB - Fahrzeugaufbereitung, Fahrzeugpflege preiswert in Leipzig

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Clever Car Fahrzeugpflege    nach oben

Alle zwischen "Clever Car" (im folgenden Anbieter genannt) und den Kunden (im folgenden Auftraggeber genannt) abgeschlossenen Verträgen liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) zugrunde:


§ 1 GELTUNGSBEREICH DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1.1. Für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen Verträge gelten unsere AGB. Zu diesen zählen Geschäftsbereiche wie Fahrzeugaufbereitung, Autowäsche, etc.
1.2. Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen bedürfen der Schriftform. Von unseren AGB abweichende Vereinbarungen nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.
1.3. Änderungen an den AGB sind vorbehalten und müssen einen Monat vor Wirksamkeit schriftlich angekündigt werden.
1.4. Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam sind, so bleiben die restlichen Klauseln und Absätze der AGB weiterhin gültig.



§ 2 TERMINVEREINBARUNGEN

2.1. Terminvereinbarungen werden im rechtlichen Sinne als verbindliche Auftragserteilungen behandelt und werden als solche anerkannt.
Vor Durchführung der Fahrzeugreinigung/ -aufbereitung muss der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung unterzeichnen. Diese ist unabhängig von der Terminvereinbarung.
2.2. Terminvereinbarungen werden mit Einverständnis vom Kunden und Anbieter getroffen. Eilaufträge müssen von Kunden als solche vor Auftragsannahme deklariert werden. Eine solche Auftragsannahme behält sich der Anbieter vor, da diese sich nach der Auftragslage richtet.



§ 3 NICHTEINHALTUNG VON TERMINVEREINBARUNGEN

3.1. Die Gültigkeit von Terminvereinbarungen bestehen bis zum vereinbarten Termin, sofern nicht mindestens zwei Werktage vorher von einer Seite der Geschäftsparteien aufgekündigt wird.
3.2. Sofern kein wichtiger Grund für die Nichteinhaltung eines Termins erkennbar ist, kann der Anbieter eine Unkostenpauschale in Höhe von 80% des ausgemachten Preises, mindestens aber von 20,00 Euro in Rechnung stellen bzw. geltend machen.



§ 4 REKLAMATIONEN

4.1. Das Fahrzeug darf bei Übergabe keine losen Teile aufweisen. Wertsachen oder andere Gegenstande müssen vorher entfernt werden. Es können keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter, bei fehlenden oder nicht zum Fahrzeug gehörenden Teilen oder Wertsachen geltend gemacht werden.
4.2. Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeuges überprüft. Reklamationen können ausschließlich unmittelbar bei der Fahrzeugübergabe geltend gemacht werden. Der Anbieter hat das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung, sofern die Reklamation berechtigt ist.
4.3. Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort und unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich festzuhalten.
4.4. Der Anbieter behält sich vor, bei Fahrzeugübernahme den Zustand des Fahrzeuges zum Übernahmezeitpunkt fotografisch zu dokumentieren. Der Auftraggeber hat bekannte vorhandene Schäden anzuzeigen und im Vertrag zu bestätigen.
4.5. Reklamationen, die sich auf die Beschädigung am Fahrzeug durch den Anbieter beziehen bzw. verursacht sein könnten, müssen unverzüglich fotografisch dokumentiert werden. Anderweitig ist eine Anerkennung der Reklamation nicht möglich.



§ 5 HAFTUNG

5.1. Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nur geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter oder einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann.
5.2. Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern etc., können keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.
5.3. Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen und Abweichungen führen. Der Auftraggeber muss vor der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung hierüber informiert werden. Wird eine Durchführung dieser Arbeiten dennoch gewünscht, wird durch seine Unterschrift auf dem Auftragsformular jegliche diesbezügliche Haftung seitens des Anbieters ausgeschlossen.
5.4. Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden wird nicht übernommen.
5.5. Motor-und Motorenraumwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektrikabdichtung durchgeführt, bei Ausfällen übernimmt der Anbieter keinerlei Haftung. Mit der Auftragserteilung zur Motor-und Motorenraumwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Elektroabdichtung im Motorenraum und seines Fahrzeugs.
5.6. Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z.B. Alarmanlagen, Auto-HiFi, etc.) ist der Auftraggeber verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Anbieter zu melden bzw. dies auf der Auftragsbestätigung schriftlich zu vermerken, da sonst gegen diesen keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.



§ 6 FORMALITÄTEN UND SCHRIFTLICHE ABSICHERUNG

6.1. Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug, müssen die Auftragsformulare vom Kunden unterzeichnet werden. Hierzu gehören neben der Auftragsbestätigung ggf. eine Beschreibung der vorhandenen Schäden am Fahrzeug. Diese dienen der rechtlichen Absicherung des Auftraggebers und des Anbieters sowie dessen Mitarbeitern.
6.2. Der Anbieter behält sich rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber vor, wenn dieser Schadensersatzansprüche nach Abschluss des Auftrages geltend machen möchte, die sich auf bereits vor der Ausführung des Auftrages vorhandene Schäden beziehen.
6.3. Mit der Unterzeichnung dieser Formulare bestätigt der Kunde ihre Richtigkeit. Zugleich werden durch die Unterzeichnung auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die ggf. auf der Auftragsbestätigung festgehaltenen außerordentlichen Vereinbarungen akzeptiert und anerkannt.
6.4. Bei mündlichen Vereinbarungen Akzeptiert der Kunde nach Schlüsselübergabe auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
6.5. Die Fahrzeugübernahme vom Anbieter sowie die Fahrzeugübergabe an den Auftraggeber erfolgt am Tag der Dienstleistungserbringung. Eine Lagerung Fahrzeuges auf dem Gelände des Anbieters über Nacht ist nicht vorgesehen. Sollte der Auftraggeber eine Lagerung wünschen, geschieht dies auf Risiko des Auftraggebers. Der Anbieter haftet in diesem Fall nicht für Schäden oder Verlust am Fahrzeug.



§ 7 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN / ZAHLUNGSVEREINBARUNGEN

7.1. Unsere Leistungen erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung.
7.2. Die Fahrzeugübergabe erfolgt nur nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Rechnungsbetrages.
7.3. Zahlungsbedingungen sind vom Auftraggeber so zu akzeptieren, wie sie auf der Auftragsbestätigung vermerkt sind.
7.4. Nach vorheriger mündlicher Vereinbarung sind Ausnahmefälle möglich, müssen jedoch auf der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten werden, da sie sonst unwirksam werden.


§ 8 PREISE / PAUSCHALPREISE

8.1. Die Preise des Anbieters sind im Allgemeinen abhängig vom Zustand bzw. vom Verschmutzungsgrad. Alle angegebenen Preise, sofern Sie nicht mit dem Kunden abgesprochen sind, entsprechen Fahrzeugen mit normalem Verschmutzungsgrad.
8.2. Preisangaben auf Informationsunterlagen, sowie der Webseite des Anbieters dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Der Endpreis kann je nach Fahrzeugzustand stark von den Orientierungspreisen abweichen.
8.3. Extreme Verschmutzungen wie z.B. Farben, Tierhaare, Fäkalien, etc., bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist, kann ein Aufpreis geltend gemacht werden. Dieser ist unabhängig von Pauschalpreisen oder Angeboten. Aufpreise müssen auf dem Auftragsformular schriftlich festgehalten werden. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Kunde unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei telefonisch erteilt werden.
8.4. Die endgültigen Preise der Reinigung bzw. Aufbereitung werden vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf dem Auftragsformular festgehalten bzw. vermerkt.



§ 9 SONSTIGES


9.1. Erfüllungsort ist Leipzig
9.2. Gerichtsstand ist Leipzig
9.3. Salvatorische Klausel - Sollten eine oder mehrere Bedingungen rechtsunwirksam werden, so wird die betroffene Bedingung durch eine andere ersetzt, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Alle anderen Bedingungen verlieren durch die Rechtsungültigkeit einer oder mehrerer Bedingungen nicht ihre Gültigkeit. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht.


Leipzig, 1. April 2015

Clever Car Autovermietung   nach oben

Alle zwischen "Clever Car" (im folgenden Vermieter genannt) und den Kunden (im folgenden Mieter genannt) abgeschlossenen Verträgen liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) zugrunde.


§ 1 GELTUNGSBEREICH DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1.1. Für alle zwischen dem Vermieter und dem Mieter abgeschlossenen Verträge gelten unsere AGB. Zu diesen zählen die Geschäftsbereiche Autovermietung und Anhängervermietung.
1.2. Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen bedürfen der Schriftform. Von unseren AGB abweichende Vereinbarungen nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.
1.3. Änderungen an den AGB sind vorbehalten und müssen einen Monat vor Wirksamkeit schriftlich angekündigt werden.
1.4. Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam sind, so bleiben die restlichen Klauseln und Absätze der AGB weiterhin gültig.



§ 2 RESERVIERUNGEN

2.1. Reservierungen, auch auch solche, die online gebucht wurden, werden im rechtlichen Sinne als verbindliche Reservierung behandelt und werden als solche anerkannt.
Vor Übergabe des Mietfahrzeuges muss der MIeter einen schriftlichen Mietvertrag unterzeichnen. Dieser ist unabhängig von der Reservierung.
2.2. Reservierungen werden mit Einverständnis vom Mieter und Vermieter getroffen. Eilreservierungen müssen vom Mieter als solche vor Annahme deklariert werden. Eine verbindliche Reservierung behält sich der Vermieter vor, da diese sich nach der Verfügbarkeit der Fahrzeuge richtet.



§ 3 NICHTBUCHUNG VON RESERVIERTEN FAHRZEUGEN

3.1. Die Gültigkeit von Fahrzeugreservierungen bestehen bis zum vereinbarten Termin, sofern nicht mindestens zwei Werktage vorher von einer Seite der Geschäftsparteien aufgekündigt wird.
3.2. Sofern kein wichtiger Grund für die Nichtbuchung eines reservierten Fahrzeuges erkennbar ist, kann der Vermieter eine Bereitstellungspauschale in voller Höhe des im Buchungsfall fälligen Vermietpreises, mindestens aber von 50,00 Euro in Rechnung stellen bzw. geltend machen.



§ 4   MIETGEGENSTAND

4.1.  Mietgegenstand ist das im Mietvertrag angegebene Fahrzeug. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug besteht nicht. Der Vermieter bemüht sich jedoch, das in der Reservierung vom Mieter gewünschte Fahrzeug bereitzustellen.
4.2.  Das Kraftfahrzeug verfügt über die gesetzlich vorgeschriebene Ausstattung wie Warndreieck oder Verbandskasten.
4.3.  Das Kraftfahrzeug wird mit vollem Tank übergeben. Der Motor ist nach Herstellerangaben mit Motoröl befüllt.
4.4.  Es besteht für das Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung.



§ 5   ZUSTAND DES FAHRZEUGES

5.1.  Der Vermieter übergibt dem Mieter das Fahrzeug in technisch einwandfreiem, gebrauchsfähigem und verkehrssicheren Zustand. Das Fahrzeug ist innen und außen fachgerecht gereinigt.
5.2.  Der Zustand des Fahrzeuges ergibt sich aus dem bei der Übergabe des Fahrzeuges zu erstellenden Übergabeprotokoll. Das Protokoll wird Bestandteil des Mietvertrages.



§ 6   MIETER

Der Mieter ist während der vereinbarten Mietzeit zum Führen des Fahrzeuges berechtigt und gibt seine persönlichen Daten an. Der Mieter hat seine Idendität und seinen Wohnort durch ein geeignetes Personaldokument, bei Ausländern durch Reisepass und eine aktuelle amtliche Meldebescheinigung, nachzuweisen. Der Mieter hat seine Berechtigung zum Führen des gemieteten Fahrzeuges durch Vorlage einer gültigen Fahrerlaubnis nachzuweisen. Eine Kopie dieser Dokumente verbleibt bei den Unterlagen des Vermieters.


§ 7   ÜBERGABE, MIETDAUER

7.1.  Der Mieter holt das Fahrzeug in den Geschäftsräumen des Vermieters ab und bringt es dorthin zurück. Abholung und Rückgabe erfolgen während der Öffnungszeiten des Vermieters.
7.2.  Das Mietverhältnis beginnt mit der Abholung des Fahrzeuges und endet mit der Rückgabe. Gemietet wird immer für volle 24 Stunden.
7.3. Bei verspäteter Rückgabe behält sich der Vermieter die volle Berechnung der angebrochenen, überzogenen Miettage vor.



§ 8   MIETE, KAUTION

8.1.  Für die Dauer der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, die Mietzahlungen laut aktueller Preisliste zu zahlen
8.2.  Die Mietzahlung ist fällig bei der Abholung des Fahrzeuges.
8.3. Die Zahlung der Miete erfolgt in Bar
8.4. Der Mieter leistet ferner eine Kaution in Höhe von 500.- €. Die Kaution dient zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters, die aus dem Mietverhältnis resultieren. Die Kaution ist mit Abschluss dieses Vertrages fällig und in bar zu bezahlen. Der Vermieter kann gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch mit Forderungen aus dem Mietverhältnis aufrechnen.
8.4.  Kosten für Kraftstoff- und Motoröl sowie die Kosten für sonstige Hilfs- u. Betriebsstoffe, die während der Mietzeit anfallen trägt der Mieter. Ist der Kraftstofftank bei Rückgabe teilweise geleert, so wird er vom Vermieter aufgefüllt. Die Kosten für verbrauchte Kraftstoffe und Betriebsstoffe trägt der Mieter, sie werden nach Rückgabe des Fahrzeugs in Höhe des tatsächlichen Verbrauches, zuzüglich einer Bearbeitungspauschale von 10 EUR in Rechnung gestellt.


§ 9   PFLICHTEN DES MIETERS, NUTZUNG DES FAHRZEUGES

9.1.   Der Mieter darf das Fahrzeug nicht an Dritte übergeben, es sei denn der Vermieter erteilt vorher seine schriftliche Zustimmung.
9.2.  Der Mieter verpflichtet sich das Fahrzeug sorgfältig und gewissenhaft zu behandeln.
Signalisieren die Kontrollleuchten im Fahrzeug ein Problem, so hat der Mieter entsprechend der Anweisungen in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu handeln. Erfolgt die Vermietung für längere Dauer (mehr als eine Woche), verpflichtet er sich den Ölstand, Reifendruck und technischen Zustand zu prüfen und ggf. unter Einhaltung der im Fahrzeugschein aufgeführten Daten die notwendigen Maßnahmen vorzunehmen. Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen, ausgenommen sind die im Rahmen des §10.1. erforderlichen Arbeiten. Der Mieter darf das Fahrzeug optisch nicht verändern, insbesondere nicht durch Lackierungen, Aufkleber oder Klebefolien.
9.3.  Der Mieter darf das Fahrzeug ausschließlich in Deutschland nutzen. Außerhalb Deutschlands besteht in der Kraftfahrversicherung kein Versicherungsschutz. Will der Mieter das Fahrzeug in anderen Ländern und Gebieten benutzen, so ist hierzu eine schriftliche vorherige Zustimmung des Vermieters erforderlich.
9.4.  Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen. Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Nutzung zu folgenden Zwecken:
- Teilnahme an Autorennen und ähnlichen Fahrten
- Teilnahmen an Geländefahrten
- Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder gefährlichen Stoffen
- Begehung von Straftaten
- jegliche zweckentfremdete Nutzung
9.5.  Das Rauchen im Fahrzeug ist nicht gestattet
9.6.  Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug gegen Diebstahl zu sichern. Der Abstellort des Fahrzeuges ist so zu wählen, dass kein erhöhtes Risiko von Beschädigung oder Diebstahl besteht.
9.7.  Der Mieter versichert, dass seine Fahrerlaubnis nicht entzogen oder vorläufig entzogen ist und dass kein Fahrverbot besteht.
9.8.  Der Mieter versichert, dass er das Fahrzeug nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel führen wird.
9.9.  Eine Untervermietung des Fahrzeuges ist nicht gestattet.



§10   GEBRAUCHSBEEINTRÄCHTIGUNGEN, REPARATUREN

10.1.  Der Mieter ist berechtigt, kleine Instandsetzungen oder Reparaturen (bis 50,00 EUR) selbst auszuführen (z.B. Austausch einer Glühbirne) bzw. durch eine Fachwerkstatt ausführen zu lassen, ohne vorherige Zustimmung des Vermieters. Nach Vorlage der Rechnung und/oder des ggf. ausgetauschten Teils, erstattet der Vermieter dem Mieter die Kosten, sofern nicht der Mieter durch ein Fehlverhalten (z.B. Bedienungsfehler) den Defekt selbst herbeigeführt hat. Der Arbeitsaufwand des Mieters bei Eigenausführung der Instandsetzung oder Reparatur wird nicht vergütet.
10.2.  Stellt der Mieter einen Defekt am Fahrzeug fest, der die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeuges erheblich einschränkt und Reparaturen in größerem Umfang erforderlich macht, so hat er den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen. Kann der Defekt durch eine kurzfristige Reparatur nicht sofort behoben werden, so haben beide Vertragsparteien das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Mieter bleibt zur Zahlung der vereinbarten Miete bis zum Eintritt des Defekts verpflichtet.
10.3.  Der Mieter kann den Mietpreis für die Dauer, der Gebrauchsbeeinträchtigung durch technischen Defekt und/oder Reparatur anteilig mindern, sofern die Gebrauchsbeeinträchtigung nicht durch ein Fehlverhalten des Mieters (z.B. Bedienungsfehler) verursacht wurde.



§11   VERHALTEN BEI VERKEHRSUNFÄLLEN, HAFTUNG

11.1.   Wird der Mieter während der Nutzung des Fahrzeuges verschuldet oder unverschuldet in einen Verkehrsunfall, Wildschaden, Brand oder Ähnliches verwickelt, so hat er unverzüglich für eine polizeiliche Aufnahme des Unfall- bzw. Schadenshergangs zu sorgen. Der Mieter hat dem Vermieter ferner einen schriftlichen Unfallbericht ggf. mit Unfallskizze zu übergeben, der Mieter hat darin auch Namen und Adresse der Beteiligten und Zeugen schriftlich festzuhalten.
11.2.  Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Keine Haftung des Mieters besteht, soweit der Vermieter für die entstandenen Schäden vom Unfallgegner, sonstigen unfallbeteiligten Dritten oder von einer bestehenden Kasko-Versicherung oder anderweitig Ersatz erlangt.
11.3.  Der Mieter haftet vollständig für alle Schäden am Fahrzeug, die aufgrund von Bedienungsfehlern, Überbeanspruchung oder Verletzung sonstiger Pflichten aus §9 dieses Vertrages während der Mietzeit zurückzuführen sind. Der Mieter haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch seine Angehörigen, Arbeiter, Angestellten, Beifahrer oder sonstige, durch oder über den Mieter mit dem Fahrzeug in Berührung gekommene Dritte schuldhaft verursacht worden sind, soweit er es schuldhaft unterlässt die zur Durchsetzung etwaiger Ersatzansprüche des Vermieters notwendigen Feststellungen zur Person und zur Sache beweiskräftig festzustellen. Der Mieter haftet auch dann, wenn der Schaden erst nach Rückgabe des Fahrzeuges festgestellt wird. Der Vermieter muss in diesem Fall nachweisen, dass in der Zwischenzeit das Fahrzeug nicht durch ihn oder einen Dritten bedient wurde.
11.4.  Die Einhaltung der bestehenden Verordnungen und Gesetze, insbesondere der Straßenverkehrsverordnung, während der Nutzung des Fahrzeuges ist ausschließlich Sache des Mieters. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren oder sonstigen Kosten frei, die Behörden anlässlich solcher Verstöße gegen den Vermieter erheben. Der Vermieter ist berechtigt, in einem solchen Fall eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.
11.5.  Wird bei der Rückgabe des Fahrzeuges ein Schaden festgestellt, der im Übergabeprotokoll nicht aufgeführt worden ist, so wird vermutet, dass der Mieter den Schaden zu vertreten hat, es sein denn er weist nach, dass der Schaden bereits bei der Übernahme des Fahrzeuges bestanden hat.



§ 12   BESONDERE VEREINBARUNGEN, NEBENABREDEN

Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform und werden im Mietvertrag festgehalten.


§ 13 SONSTIGES

13.1. Erfüllungsort ist Leipzig
13.2. Gerichtsstand ist Leipzig
13.3. Salvatorische Klausel - Sollten eine oder mehrere Bedingungen rechtsunwirksam werden, so wird die betroffene Bedingung durch eine andere ersetzt, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Alle anderen Bedingungen verlieren durch die Rechtsungültigkeit einer oder mehrerer Bedingungen nicht ihre Gültigkeit. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht.

Leipzig, 1. April 2015


Clever Car Anhängervermietung   nach oben

Alle zwischen "Clever Car" (im folgenden Vermieter genannt) und den Kunden (im folgenden Mieter genannt) abgeschlossenen Verträgen liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) zugrunde:


§ 1 GELTUNGSBEREICH DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1.1. Für alle zwischen dem Vermieter und dem Mieter abgeschlossenen Verträge gelten unsere AGB. Zu diesen zählen die Geschäftsbereiche Autovermietung und Anhängervermietung.
1.2. Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen bedürfen der Schriftform. Von unseren AGB abweichende Vereinbarungen nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.
1.3. Änderungen an den AGB sind vorbehalten und müssen einen Monat vor Wirksamkeit schriftlich angekündigt werden.
1.4. Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam sind, so bleiben die restlichen Klauseln und Absätze der AGB weiterhin gültig.



§ 2 RESERVIERUNGEN

2.1. Reservierungen, auch auch solche, die online gebucht wurden, werden im rechtlichen Sinne als verbindliche Reservierung behandelt und werden als solche anerkannt.
Vor Übergabe des Anhängers muss der MIeter einen schriftlichen Mietvertrag unterzeichnen. Dieser ist unabhängig von der Reservierung.
2.2. Reservierungen werden mit Einverständnis vom Mieter und Vermieter getroffen. Eilreservierungen müssen vom Mieter als solche vor Annahme deklariert werden. Eine verbindliche Reservierung behält sich der Vermieter vor, da diese sich nach der Verfügbarkeit der Anhänger richtet.



§ 3 NICHTBUCHUNG VON RESERVIERTEN ANHÄNGERN

3.1. Die Gültigkeit von Anhängerreservierungen bestehen bis zum vereinbarten Termin, sofern nicht mindestens zwei Werktage vorher von einer Seite der Geschäftsparteien aufgekündigt wird.
3.2. Sofern kein wichtiger Grund für die Nichtbuchung eines reservierten Anhängers erkennbar ist, kann der Vermieter eine Bereitstellungspauschale in voller Höhe des im Buchungsfall fälligen Vermietpreises, minsestens aber 20,00€ geltend machen.



§ 4   MIETGEGENSTAND

4.1.  Mietgegenstand ist der im Mietvertrag angegebene Anhänger. Ein Anspruch auf einen bestimmten Anhänger besteht nicht. Der Vermieter bemüht sich jedoch, den in der Reservierung vom Mieter gewünschten Anhänger bereitzustellen.
4.2.  Zum gemieteten Anhänger gehört die passende Diebstahlsicherung.
4.3.  Es besteht für den Anhänger eine Haftpflichtversicherung.



§ 5   ZUSTAND DES ANHÄNGERS

5.1.  Der Vermieter übergibt dem Mieter den Anhänger in technisch einwandfreiem, gebrauchsfähigem und verkehrssicheren Zustand. Der Anhänger ist innen und außen fachgerecht gereinigt.
5.2.  Der Zustand des Anhängers ergibt sich aus dem bei der Übergabe des Fahrzeuges zu erstellenden Übergabeprotokoll. Das Protokoll wird Bestandteil des Mietvertrages.



§ 6   MIETER

Der Mieter ist während der vereinbarten Mietzeit zum Führen des Anhängers berechtigt und gibt seine persönlichen Daten an. Der Mieter hat seine Idendität und seinen Wohnort durch ein geeignetes Personaldokument, bei Ausländern durch Reisepass und eine aktuelle amtliche Meldebescheinigung, nachzuweisen. Der Mieter hat seine Berechtigung zum Führen eines Gespannes durch Vorlage einer gültigen Fahrerlaubnis nachzuweisen. Eine Kopie dieser Dokumente verbleibt bei den Unterlagen des Vermieters.



§ 7   ÜBERGABE, MIETDAUER

7.1.  Der Mieter holt den Anhänger in den Geschäftsräumen des Vermieters ab und bringt ihn dorthin zurück. Abholung und Rückgabe erfolgen während der Öffnungszeiten des Vermieters.
7.2.  Das Mietverhältnis beginnt mit der Abholung des Anhängers und endet mit der Rückgabe. Gemietet wird immer für volle 24 Stunden.
7.3. Bei verspäteter Rückgabe behält sich der Vermieter die volle Berechnung der angebrochenen, überzogenen Miettage vor.



§ 8   MIETE, KAUTION

8.1.  Für die Dauer der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, die Mietzahlungen laut aktueller Preisliste zu zahlen
8.2.  Die Mietzahlung ist fällig bei der Abholung des Anhängers.
8.3. Die Zahlung der Miete erfolgt in Bar
8.4. Der Mieter leistet ferner eine Kaution in Höhe von 100.- €. Die Kaution dient zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters, die aus dem Mietverhältnis resultieren. Die Kaution ist mit Abschluss dieses Vertrages fällig und in bar zu bezahlen. Der Vermieter kann gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch mit Forderungen aus dem Mietverhältnis aufrechnen.



§ 9   PFLICHTEN DES MIETERS, NUTZUNG DES ANHÄNGERS

9.1.  Der Mieter darf den Anhänger nicht an Dritte übergeben, es sei denn der Vermieter erteilt vorher seine schriftliche Zustimmung.
9.2.  Der Mieter verpflichtet sich den Anhänger sorgfältig und gewissenhaft zu behandeln.
Erfolgt die Vermietung für längere Dauer (mehr als eine Woche), verpflichtet er sich den Reifendruck und technischen Zustand zu prüfen und ggf. unter Einhaltung der im Fahrzeugschein aufgeführten Daten die notwendigen Maßnahmen vorzunehmen. Der Mieter darf an dem Anhänger keine technischen Veränderungen vornehmen, ausgenommen sind die im Rahmen des §10.1. erforderlichen Arbeiten. Der Mieter darf den Anhänger optisch nicht verändern, insbesondere nicht durch Lackierungen, Aufkleber oder Klebefolien.
9.3.  Der Mieter darf den Anhänger ausschließlich in Deutschland nutzen. Außerhalb Deutschlands besteht in der Kraftfahrversicherung kein Versicherungsschutz. Will der Mieter den Anhänger in anderen Ländern und Gebieten benutzen, so ist hierzu eine schriftliche vorherige Zustimmung des Vermieters erforderlich.
9.4.  Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen. Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Nutzung zu folgenden Zwecken:
- Teilnahme an Autorennen und ähnlichen Fahrten
- Teilnahmen an Geländefahrten
- Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder gefährlichen Stoffen
- Begehung von Straftaten
- jegliche zweckentfremdete Nutzung
9.5.  Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger gegen Diebstahl zu sichern. Insbesondere während unbeaufsichtigten Abstellung des Anhängers ist dieser mit der zum Anhänger mitvermieteten Diebstahlsicherung zu sichern. Die Anhängersicherung ist bei längerer unbeaufsichtigten Standzeit des Gespannes ggf. auch im angekoppelten Zustand anzubringen. Der Abstellort des Anhängers ist so zu wählen, dass kein erhöhtes Risiko von Beschädigung oder Diebstahl besteht.
9.6.  Der Mieter versichert, dass seine Fahrerlaubnis nicht entzogen oder vorläufig entzogen ist und dass kein Fahrverbot besteht.
9.7.  Der Mieter versichert, dass er das Fahrzeug nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel führen wird.
9.8.  Eine Untervermietung des Anhängers ist nicht gestattet.



§10   GEBRAUCHSBEEINTRÄCHTIGUNGEN, REPARATUREN

10.1.  Der Mieter ist berechtigt, kleine Instandsetzungen oder Reparaturen (bis 20,00 EUR) selbst auszuführen (z.B. Austausch einer Glühbirne) bzw. durch eine Fachwerkstatt ausführen zu lassen, ohne vorherige Zustimmung des Vermieters. Nach Vorlage der Rechnung und/oder des ggf. ausgetauschten Teils, erstattet der Vermieter dem Mieter die Kosten, sofern nicht der Mieter durch ein Fehlverhalten (z.B. Bedienungsfehler) den Defekt selbst herbeigeführt hat. Der Arbeitsaufwand des Mieters bei Eigenausführung der Instandsetzung oder Reparatur wird nicht vergütet.
10.2.  Stellt der Mieter einen Defekt am Anhänger fest, der die Gebrauchstauglichkeit des Anhängers erheblich einschränkt und Reparaturen in größerem Umfang erforderlich macht, so hat er den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen. Kann der Defekt durch eine kurzfristige Reparatur nicht sofort behoben werden, so haben beide Vertragsparteien das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Mieter bleibt zur Zahlung der vereinbarten Miete bis zum Eintritt des Defekts verpflichtet.
10.3.  Der Mieter kann den Mietpreis für die Dauer, der Gebrauchsbeeinträchtigung durch technischen Defekt und/oder Reparatur anteilig mindern, sofern die Gebrauchsbeeinträchtigung nicht durch ein Fehlverhalten des Mieters (z.B. Bedienungsfehler) verursacht wurde.



§11   VERHALTEN BEI VERKEHRSUNFÄLLEN, HAFTUNG

11.1.   Wird der Mieter während der Nutzung des Anhängers verschuldet oder unverschuldet in einen Verkehrsunfall, Wildschaden, Brand oder Ähnliches verwickelt, so hat er unverzüglich für eine polizeiliche Aufnahme des Unfall- bzw. Schadenshergangs zu sorgen. Der Mieter hat dem Vermieter ferner einen schriftlichen Unfallbericht ggf. mit Unfallskizze zu übergeben, der Mieter hat darin auch Namen und Adresse der Beteiligten und Zeugen schriftlich festzuhalten.
11.2.  Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Keine Haftung des Mieters besteht, soweit der Vermieter für die entstandenen Schäden vom Unfallgegner, sonstigen unfallbeteiligten Dritten oder von einer bestehenden Kasko-Versicherung oder anderweitig Ersatz erlangt.
11.3.  Der Mieter haftet vollständig für alle Schäden am Anhänger, die aufgrund von Bedienungsfehlern, Überbeanspruchung oder Verletzung sonstiger Pflichten aus §9 dieses Vertrages während der Mietzeit zurückzuführen sind. Der Mieter haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch seine Angehörigen, Arbeiter, Angestellten, Beifahrer oder sonstige, durch oder über den Mieter mit dem Anhänger in Berührung gekommene Dritte schuldhaft verursacht worden sind, soweit er es schuldhaft unterlässt die zur Durchsetzung etwaiger Ersatzansprüche des Vermieters notwendigen Feststellungen zur Person und zur Sache beweiskräftig festzustellen. Der Mieter haftet auch dann, wenn der Schaden erst nach Rückgabe des Anhängers festgestellt wird. Der Vermieter muss in diesem Fall nachweisen, dass in der Zwischenzeit der Anhänger nicht durch ihn oder einen Dritten bedient wurde.
11.4.  Die Einhaltung der bestehenden Verordnungen und Gesetze, insbesondere der Straßenverkehrsverordnung, während der Nutzung des Anhängers ist ausschließlich Sache des Mieters. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren oder sonstigen Kosten frei, die Behörden anlässlich solcher Verstöße gegen den Vermieter erheben. Der Vermieter ist berechtigt, in einem solchen Fall eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.
11.5.  Wird bei der Rückgabe des Anhängers ein Schaden festgestellt, der im Übergabeprotokoll nicht aufgeführt worden ist, so wird vermutet, dass der Mieter den Schaden zu vertreten hat, es sein denn er weist nach, dass der Schaden bereits bei der Übernahme des Anhängers bestanden hat.



§ 12   BESONDERE VEREINBARUNGEN, NEBENABREDEN

Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform und werden im Mietvertrag festgehalten.


§ 13 SONSTIGES

13.1. Erfüllungsort ist Leipzig
13.2. Gerichtsstand ist Leipzig
13.3. Salvatorische Klausel - Sollten eine oder mehrere Bedingungen rechtsunwirksam werden, so wird die betroffene Bedingung durch eine andere ersetzt, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Alle anderen Bedingungen verlieren durch die Rechtsungültigkeit einer oder mehrerer Bedingungen nicht ihre Gültigkeit. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht.


Leipzig, 1. April 2015

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§1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem Verbraucher in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

§2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes

(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Internetshop https://www.clevercar-leipzig.de .

(2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit

Clever Car Leipzig
Eike Barth
Max-Liebermann-Str. 180
D-04157 Leipzig

zustande.

(3) Die Präsentation der Waren in unserem Internetshop stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern sind nur eine unverbindliche Aufforderungen an den Verbraucher, Waren zu bestellen. Mit der Bestellung der gewünschten Ware gibt der Verbraucher ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.

(4) Bei Eingang einer Bestellung in unserem Internetshop gelten folgende Regelungen: Der Verbraucher gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserem Internetshop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft.

Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:

1) Auswahl der gewünschten Ware
2) Bestätigen durch Anklicken der Buttons „Bestellen“
3) Prüfung der Angaben im Warenkorb
4) Betätigung des Buttons „zur Kasse“
5) Anmeldung im Internetshop nach Registrierung und Eingabe der Anmelderangaben (E-Mail-Adresse und Passwort).
6) Nochmalige Prüfung bzw. Berichtigung der jeweiligen eingegebenen Daten.
7) Verbindliche Absendung der Bestellung durch Anklicken des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ bzw. „kaufen“


Der Verbraucher kann vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung durch Betätigen der in dem von ihm verwendeten Internet-Browser enthaltenen „Zurück“-Taste nach Kontrolle seiner Angaben wieder zu der Internetseite gelangen, auf der die Angaben des Kunden erfasst werden und Eingabefehler berichtigen bzw. durch Schließen des Internetbrowsers den Bestellvorgang abbrechen. Wir bestätigen den Eingang der Bestellung unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail („Auftragsbestätigung“). Mit dieser nehmen wir Ihr Angebot an.

(5) Speicherung des Vertragstextes bei Bestellungen über unseren Internetshop : Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch unter https://www.clevercar-leipzig.de/agb.html einsehen. Ihre vergangenen Bestellungen können Sie in unserem Kunden-Bereich einsehen, nachdem Sie sich dort eingeloggt haben

§3 Preise, Versandkosten, Zahlung, Fälligkeit

(1) Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Hinzu kommen etwaige Versandkosten.

(2) Der Verbraucher hat die Möglichkeit der Zahlung per Vorkasse, PayPal, Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express) .

(3) Hat der Verbraucher die Zahlung per Vorkasse gewählt, so verpflichtet er sich, den Kaufpreis unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.

§4 Lieferung

(1) Sofern wir dies in der Produktbeschreibung nicht deutlich anders angegeben haben, sind alle von uns angebotenen Artikel innerhalb 24 Stunden (ausgenommen an Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen im Land Sachsen) versandfertig. Die Lieferung erfolgt hier spätesten innerhalb von 5 Werktagen. Dabei beginnt die Frist für die Lieferung im Falle der Zahlung per Vorkasse am Tag nach Zahlungsauftrag an die mit der Überweisung beauftragte Bank und bei allen anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Lieferort, so endet die Frist am nächsten Werktag.

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache an den Käufer auf diesen über.

§5 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.


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§6 Widerrufsrecht des Kunden als Verbraucher:
Widerrufsrecht für Verbraucher


Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:


Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage, ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Clever Car Leipzig
Eike Barth
Max-Liebermann-Str. 180
D-04157 Leipzig
E-Mail info@clevercar-leipzig.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa 9 EUR geschätzt.


Ende der Widerrufsbelehrung

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§7 Widerrufsformular
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An :
Clever Car Leipzig
Eike Barth
Max-Liebermann-Str. 180
D-04157 Leipzig
E-Mail info@clevercar-leipzig.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

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Bestellt am (*)/erhalten am (*)

__________________

Name des/der Verbraucher(s)

_____________________________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s)


_____________________________________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)


__________________

Datum

__________________

(*) Unzutreffendes streichen.


§8 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.

§9 Vertragssprache
Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.


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§10 Kundendienst
Unser Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen steht Ihnen werktags von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter

Telefon: +49 341 22321000
Telefax: +49 321 22278472
E-Mail: info@clevercar-leipzig.de
zur Verfügung.


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Stand der AGB Dez.2019   

Mit Erteilung des Auftrages, der Bestellung oder Abschluss des Mietvertrages gelten diese AGB als anerkannt.

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